Für eichpflichtige Anwendungen Eichung bitte gleich mitbestellen, eine nachträgliche Ersteichung ist nicht möglich.
Für die Eichung / Konformitätsbewertung benötigen wir die vollständige Adresse des Aufstellungsortes.
Nach der EU-Richtlinie 2009/23/EG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
• Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
• Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
• Zu amtlichen Zwecken
• Bei der Herstellung von Fertigpackungen
• In der Heilkunde