Die Kalibrierung erfolgt immer dann, wenn ein Prüfmittel (Waage oder Prüfgewicht) in einem Qualitätsmanagementprozess z.B. nach ISO 9000ff, TS 16949, VDA 6.1, FDA, GLP, GMP, ... eingesetzt wird. Jedes einwandfreie Prüfmittel kann Kalibriert werden. Der Betreiber regelt die periodischen Rekalibrierungsfristen der Prüfmittel selbst. Die Feststellung der Richtigkeit erfolgt durch Rückführung auf international anerkannte Normale. Der Kalibrierschein bestätigt sowohl die messtechnischen Eigenschaften der Prüfmittel, als auch die allgemeinen Anforderungen der Prüfmittelüberwachung.
DAkkS-Kalibrierschein Kranwaagen Wägebereich bis 50 kg
DAkkS-Kalibrierschein Kranwaagen Wägebereich bis 350 kg
DAkkS-Kalibrierschein Kranwaagen Wägebereich bis1500 kg
DAkkS-Kalibrierschein Kranwaagen Wägebereich bis 6000 kg
DAkkS-Kalibrierschein Kranwaagen Wägebereich bis 12000 kg